Vor dem Landgericht in Münster steht ein Buchdrucker, weil er Falschgeld hergestellt haben soll. Trotzdem er dies heftig bestreitet, wird er verurteilt.In der Urteilsbegründung heißt es: Der Tatbestand ist nicht genau bewiesen, doch sind die beim Angeklagten vorhandenen Einrichtungen Beweis genug.
Aus der Haftanstalt erhebt der Buchdrucker gegen den Richter folgende Klage: Der Richter hat meine Frau vergewaltigt. Beweisen kann ich es zwar nicht, doch sind beim Richter alle Vorrichtungen dazu gegeben.