Richter: „Sie können also beschwören, dem Kläger das Geld zurückgezahlt zu haben.“
Beklagter: „Höchstwahrscheinlich.“
Richter: „So geht das aber nicht. Sie haben das Geld zurückgezahlt oder Sie haben es nicht zurückgezahlt.“
Beklagter: „Ja, Herr Vorsitzender, so möchte ich schwören.“