# 102: Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen resultiert aus Wahrheitsliebe, dem Erinnerungsvermögen und der Urteilsfähigkeit

Meier wird vom Richter gefragt: „Kennen Sie den Zeugen und halten Sie ihn für glaubwürdig?“ „Kennen tue ich ihn schon, aber mit der Glaubwürdigkeit ist das so eine Sache. Er war jahrelang bei der Wettervorhersage tätig.“