Richter: „Ist Ihnen von der Prügelei etwas zu Ohren gekommen?“
Zeuge: „Einige Schläge sowohl aufs linke als auch aufs rechte Ohr.“
Richter: „Ist Ihnen von der Prügelei etwas zu Ohren gekommen?“
Zeuge: „Einige Schläge sowohl aufs linke als auch aufs rechte Ohr.“
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