#40: In Dubio Pro Reo

Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.

„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“

„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“

#37: Einfach nur die Wahrheit sagen

Richter zum Angeklagten: „Haben Sie einen Anwalt?“

Angeklagter: „Nein, Euer Lordschaft. Diesmal brauche ich keinen. Ich habe mich nämlich entschieden, die Wahrheit zu sagen … „