# 99: Sind wir alle käuflich?

„Sie wollen von mir verteidigt werden? Haben Sie denn Geld?“

„Das nicht, Herr Anwalt, aber zwei Goldbarren.“

„Gut. Und was haben Sie angeblich gestohlen?“

„Zwei Goldbarren, Herr Anwalt.“

#84: Schon wieder ein Vorurteil gegenüber Anwälten:

„Angeklagter, es gilt als erwiesen, dass Sie die 10.000 € gestohlen haben. Warum wollen Sie denn keinen Verteidiger?“

„Weil ich das Geld gern selber behalten möchte, Herr Richter.“

#80: Drum prüfe wer sich ewig bindet ….

Der Scheidungsanwalt: „Gab es denn überhaupt nichts, worüber Sie sich in Ihrer Ehe mit Ihrem Mann einig waren?“

Die Ehefrau schlicht: „Doch, über das miserable Fernsehprogramm!“

#75: Böse Worte und ihre strafrechtlichen Folgen

„Ich will mich scheiden lassen“, sagt ein Mann zum Anwalt.

„Begründung?“

„Meine Frau hat mich Idiot genannt.“

„Erzählen Sie mir die Geschichte“, fordert ihn der Jurist auf.

„Neulich bin ich früher nach Hause gekommen und fand meine Frau mit einem jungen Mann im Bett. Ich fragte: „Was machst du da?“   –    Da sagt sie: „Das siehst du doch, du Idiot!“

#71: Wer denkt denn hier schlecht über Anwälte?

Rechtsanwalt: „Ich würde Ihnen raten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Wenn mich einer einen Lumpen nennt, dann lasse ich ihn ruhig reden und kümmere mich nicht darum.“

Klient: „Ja, das ist auch etwas anderes. Aber ich bin doch ein ehrlicher Mensch!“

#60: Ein Grund mehr für ein gutes Plädoyer

Ein junger Rechtsanwalt führt seinen ersten Prozess. Er vertritt einen Schweinemäster gegen die Bundesbahn. Auf einem Transport waren dem Händler vierund­zwanzig Schweine eingegangen. Um sich bei seinem Klienten ins rechte Licht zu setzen und den Geschworenen eine richtige Vorstellung vom Ausmaß der Katastrophe zu geben, erhebt sich der junge Rechtsanwalt und ruft mit Donnerstimme:

„Vierundzwanzig Schweine! Vierundzwanzig Schweine, meine Herren! Das sind doppelt so viele, wie hier auf der Geschworenen­bank sitzen!“

 

#59: Jeder hat das Recht auf einen Anwalt

Ein reicher Mann ist gestorben. Er hat große, aber nicht immer saubere Geschäfte gemacht. Bei der Beerdigung sind auch einige Anwälte anwesend, die ihn hin und wieder vertreten haben.

Ein Anwalt kommt etwas später. Still schleicht er sich in die Kapelle neben einen Kollegen.

„Wie weit sind wir mit den Trauerfeierlichkeiten für den alten Sünder?“ fragt er.

Der Kollege weist auf den Geist­lichen hin, der mit der Leichenrede anfängt. „Die Verteidigung beginnt eben.“

#51: Aller Anfang ist schwer

Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Igna­tius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geistes­zustand untersuchen zu lassen.“

50#: Und es gibt doch dumme Fragen!

Rechtsanwalt: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den
Puls gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben sie den Blutdruck gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war als
sie ihn autopsierten?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Wie können sie so sicher sein Doktor?
Gerichtsmediziner: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Rechtsanwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Gerichtsmediziner: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und
irgendwo als Anwalt praktizierte.