# 99: Sind wir alle käuflich?

„Sie wollen von mir verteidigt werden? Haben Sie denn Geld?“

„Das nicht, Herr Anwalt, aber zwei Goldbarren.“

„Gut. Und was haben Sie angeblich gestohlen?“

„Zwei Goldbarren, Herr Anwalt.“

#84: Schon wieder ein Vorurteil gegenüber Anwälten:

„Angeklagter, es gilt als erwiesen, dass Sie die 10.000 € gestohlen haben. Warum wollen Sie denn keinen Verteidiger?“

„Weil ich das Geld gern selber behalten möchte, Herr Richter.“

#60: Ein Grund mehr für ein gutes Plädoyer

Ein junger Rechtsanwalt führt seinen ersten Prozess. Er vertritt einen Schweinemäster gegen die Bundesbahn. Auf einem Transport waren dem Händler vierund­zwanzig Schweine eingegangen. Um sich bei seinem Klienten ins rechte Licht zu setzen und den Geschworenen eine richtige Vorstellung vom Ausmaß der Katastrophe zu geben, erhebt sich der junge Rechtsanwalt und ruft mit Donnerstimme:

„Vierundzwanzig Schweine! Vierundzwanzig Schweine, meine Herren! Das sind doppelt so viele, wie hier auf der Geschworenen­bank sitzen!“

 

#51: Aller Anfang ist schwer

Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Igna­tius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geistes­zustand untersuchen zu lassen.“

50#: Und es gibt doch dumme Fragen!

Rechtsanwalt: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den
Puls gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben sie den Blutdruck gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war als
sie ihn autopsierten?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Wie können sie so sicher sein Doktor?
Gerichtsmediziner: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Rechtsanwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Gerichtsmediziner: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und
irgendwo als Anwalt praktizierte.