Staatsanwalt: „Sie sind angeklagt, ein Fahrzeug gestohlen zu haben. Können Sie dazu Zeugen nennen?“
Angeklagter: „Nimmt man Zeugen mit, wenn man ein Auto stiehlt?“
Staatsanwalt: „Sie sind angeklagt, ein Fahrzeug gestohlen zu haben. Können Sie dazu Zeugen nennen?“
Angeklagter: „Nimmt man Zeugen mit, wenn man ein Auto stiehlt?“
Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.
„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“
„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“
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