Rechtsanwalt: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den
Puls gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben sie den Blutdruck gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war als
sie ihn autopsierten?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Wie können sie so sicher sein Doktor?
Gerichtsmediziner: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Rechtsanwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Gerichtsmediziner: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und
irgendwo als Anwalt praktizierte.
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#49: Klappe halten …
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“
„Herr Gerichtshof, meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“
#48: Wie soll ich das verstehen?
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
#47: Zeit ist relativ
Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.
Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“
„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“
#46: Eine Frage des Blickwinkels
Der Richter zum Angeklagten:„Nun sagen Sie mal, wie kam es denn zu dem Unfall?“ „Das war so, Herr Rat. Ich fuhr in eine Rechtskurve, geriet dabei auf den Bürgersteig, fuhr zwei Laternenpfähle um, kam auf die andere Straßenseite, raste durch eine Hecke, durchquerte einen Swimmingpool, überfuhr die Frau Generaldirektor, fuhr auf die Straße zurück, durch die Schaufensterscheibe ins Lebensmittelgeschäft, und als ich vor dem Obststand zum Stehen kam, verlor ich plötzlich die Gewalt über das Steuer — das ist alles, Herr Rat!“
#45: Wie Du mir, so ich Dir
Vor dem Landgericht in Münster steht ein Buchdrucker, weil er Falschgeld hergestellt haben soll. Trotzdem er dies heftig bestreitet, wird er verurteilt.In der Urteilsbegründung heißt es: Der Tatbestand ist nicht genau bewiesen, doch sind die beim Angeklagten vorhandenen Einrichtungen Beweis genug.
Aus der Haftanstalt erhebt der Buchdrucker gegen den Richter folgende Klage: Der Richter hat meine Frau vergewaltigt. Beweisen kann ich es zwar nicht, doch sind beim Richter alle Vorrichtungen dazu gegeben.
#44: Wenn Zwei sich streiten
Gerd zu seinem Freund: „Wir haben uns gütlich geeinigt:
Meine Frau behält die Wohnung, ich das Auto und das Büro.“
„Und euer Vermögen?“
„Das hat der Anwalt.“
#43: Wahr oder nicht wahr?
„Gut“, sagt der Verteidiger des Angeklagten zu dem Polizisten auf
dem Zeugenstand, „angenommen, mein Klient lag, wie Sie behaupten,
auf seinen Händen und Knien mitten auf der Autobahn,
das ist aber noch lange kein Beweis, dass mein Klient betrunken
war, nicht wahr?“
„Nicht unbedingt“, antwortet der Polizeibeamte, „aber Ihr Klient
versuchte dabei auch, das weiße Band in der Mitte der Autobahn
aufzurollen.“
#42: Nein, nimmt man nicht
Staatsanwalt: „Sie sind angeklagt, ein Fahrzeug gestohlen zu haben. Können Sie dazu Zeugen nennen?“
Angeklagter: „Nimmt man Zeugen mit, wenn man ein Auto stiehlt?“
#41: Vorurteile vs. Alibi
Ein Mann wurde in der ersten Instanz auf Grund von Indizien eines Diebstahls überführt und verurteilt. Nach abgeschlossener Verhandlung eröffnete er dem Anwalt, dass er zu der Zeit seines angeblichen Delikts das wasserdichteste Alibi hatte – er war im Gefängnis gewesen!
„Mann! Um Himmelswillen, warum haben sie diese so wichtige Tatsache dem Gericht nicht offenbart?“
„Nun“, sagte der Verurteilte bescheiden, „ich dachte, dass die Geschworenen dann gegen mich Vorurteile hätten … „