„Wie konnten Sie sich unterstehen, der alten Dame, die Ihnen ein großes Stück Kuchen geschenkt hatte, einen Stein ins Fenster zu werfen?“
„Das war kein Stein, Herr Richter! Das war der Kuchen!“
„Wie konnten Sie sich unterstehen, der alten Dame, die Ihnen ein großes Stück Kuchen geschenkt hatte, einen Stein ins Fenster zu werfen?“
„Das war kein Stein, Herr Richter! Das war der Kuchen!“
Der Richter: „Wir kommen jetzt zur Verlesung Ihrer Vorstrafenliste.“
Angeklagter: „Meinetwegen. Nur soll es nachher nicht heißen, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!“
„Zeugin, haben Sie mit dem Angeklagten korrespondiert?“
„Nein, Herr Richter, ich habe nur brieflich mit ihm verkehrt!“
Als Theodor Storm noch Amtsrichter in Husum war, hatte er einmal einen Landstreicher zum 25. Male verurteilen müssen. Theodor Storm schloss die Gerichtsverhandlung mit den Worten: „Ich will die Sitzung nicht schließen, ohne der Hoffnung Ausdruck zu geben, dass die heutige 25. Strafe, welche wir dem Angeklagten auferlegen mussten, nunmehr seine letzte Strafe sein möge! Gerichtsdiener, führen Sie bitte den Jubilar ab!“
„Schatzilein, bist du auch kinderlieb?“ „Aber ja, Liebster, das weißt du doch.“ „Ja, denk dir, ich bin heute aufgefordert worden, für ein kleines Mädchen zu sorgen.Soll ich das tun?“ „Aber selbstverständlich, mein Liebster. Wer hat dich denn dazu aufgefordert?“ „Mein Schnuckiputzi, es war das Amtsgericht!“
Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Ignatius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.“
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“
„Herr Gerichtshof, meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.
Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“
„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“
Vor dem Landgericht in Münster steht ein Buchdrucker, weil er Falschgeld hergestellt haben soll. Trotzdem er dies heftig bestreitet, wird er verurteilt.In der Urteilsbegründung heißt es: Der Tatbestand ist nicht genau bewiesen, doch sind die beim Angeklagten vorhandenen Einrichtungen Beweis genug.
Aus der Haftanstalt erhebt der Buchdrucker gegen den Richter folgende Klage: Der Richter hat meine Frau vergewaltigt. Beweisen kann ich es zwar nicht, doch sind beim Richter alle Vorrichtungen dazu gegeben.
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