Der Richter fragt den Angeklagten: „Wie kamen Sie denn ausgerechnet auf die Idee, für ein angebliches Altersheim zu sammeln?“
„Ich wollte eines für mich bauen, Herr Richter.“
Der Richter fragt den Angeklagten: „Wie kamen Sie denn ausgerechnet auf die Idee, für ein angebliches Altersheim zu sammeln?“
„Ich wollte eines für mich bauen, Herr Richter.“
Richter zum Angeklagten: „Und warum haben Sie die Verkäuferin eine „blöde Kuh“ genannt?“
„Weil sie plötzlich an der Kasse fragte, ob sie mir meinen Spiegel noch rasch einschlagen solle.“
„Gut“, sagt der Verteidiger des Angeklagten zu dem Polizisten auf
dem Zeugenstand, „angenommen, mein Klient lag, wie Sie behaupten,
auf seinen Händen und Knien mitten auf der Autobahn,
das ist aber noch lange kein Beweis, dass mein Klient betrunken
war, nicht wahr?“
„Nicht unbedingt“, antwortet der Polizeibeamte, „aber Ihr Klient
versuchte dabei auch, das weiße Band in der Mitte der Autobahn
aufzurollen.“
Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.
„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“
„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“
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