#60: Ein Grund mehr für ein gutes Plädoyer

Ein junger Rechtsanwalt führt seinen ersten Prozess. Er vertritt einen Schweinemäster gegen die Bundesbahn. Auf einem Transport waren dem Händler vierund­zwanzig Schweine eingegangen. Um sich bei seinem Klienten ins rechte Licht zu setzen und den Geschworenen eine richtige Vorstellung vom Ausmaß der Katastrophe zu geben, erhebt sich der junge Rechtsanwalt und ruft mit Donnerstimme:

„Vierundzwanzig Schweine! Vierundzwanzig Schweine, meine Herren! Das sind doppelt so viele, wie hier auf der Geschworenen­bank sitzen!“

 

#59: Jeder hat das Recht auf einen Anwalt

Ein reicher Mann ist gestorben. Er hat große, aber nicht immer saubere Geschäfte gemacht. Bei der Beerdigung sind auch einige Anwälte anwesend, die ihn hin und wieder vertreten haben.

Ein Anwalt kommt etwas später. Still schleicht er sich in die Kapelle neben einen Kollegen.

„Wie weit sind wir mit den Trauerfeierlichkeiten für den alten Sünder?“ fragt er.

Der Kollege weist auf den Geist­lichen hin, der mit der Leichenrede anfängt. „Die Verteidigung beginnt eben.“

#51: Aller Anfang ist schwer

Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Igna­tius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geistes­zustand untersuchen zu lassen.“

#37: Einfach nur die Wahrheit sagen

Richter zum Angeklagten: „Haben Sie einen Anwalt?“

Angeklagter: „Nein, Euer Lordschaft. Diesmal brauche ich keinen. Ich habe mich nämlich entschieden, die Wahrheit zu sagen … „