#83:Fahrtauglichkeit ist ein Begriff aus der Verkehrsmedizin und bezeichnet die zeitlich und situationsabhängige Fähigkeit zum Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr.

„Herr Richter“, ruft der Angeklagte, „ich bestehe darauf, dass auch der zweite Zeuge meines Autounfalls vernommen wird.“ 

„Schweigen Sie, Angeklagter, es gibt nur einen Zeugen.“

„Aber ich habe doch zwei Zeugen ganz deutlich gesehen!“

„Mag sein, deshalb hat Ihnen die Polizei ja auch den Führerschein abgenommen!“