„Sie haben also den Angeklagten an dem fraglichen Tage besucht?“ „Jawohl, Herr Richter!“ „Nun schildern Sie einmal genau die Eindrücke, die sich Ihnen boten!“ „Ich trat ins Zimmer – da stand der Angeklagte am Fenster, schneeweiß im Gesicht, mit Schaum vor dem Mund und einem Messer in der Hand!“ „Hm – interessant – – und weiter?“ „Ja – und dann fing er an, sich zu rasieren!“
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#51: Aller Anfang ist schwer
Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Ignatius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.“
#49: Klappe halten …
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“
„Herr Gerichtshof, meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“
#48: Wie soll ich das verstehen?
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
#47: Zeit ist relativ
Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.
Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“
„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“
#46: Eine Frage des Blickwinkels
Der Richter zum Angeklagten:„Nun sagen Sie mal, wie kam es denn zu dem Unfall?“ „Das war so, Herr Rat. Ich fuhr in eine Rechtskurve, geriet dabei auf den Bürgersteig, fuhr zwei Laternenpfähle um, kam auf die andere Straßenseite, raste durch eine Hecke, durchquerte einen Swimmingpool, überfuhr die Frau Generaldirektor, fuhr auf die Straße zurück, durch die Schaufensterscheibe ins Lebensmittelgeschäft, und als ich vor dem Obststand zum Stehen kam, verlor ich plötzlich die Gewalt über das Steuer — das ist alles, Herr Rat!“
#43: Wahr oder nicht wahr?
„Gut“, sagt der Verteidiger des Angeklagten zu dem Polizisten auf
dem Zeugenstand, „angenommen, mein Klient lag, wie Sie behaupten,
auf seinen Händen und Knien mitten auf der Autobahn,
das ist aber noch lange kein Beweis, dass mein Klient betrunken
war, nicht wahr?“
„Nicht unbedingt“, antwortet der Polizeibeamte, „aber Ihr Klient
versuchte dabei auch, das weiße Band in der Mitte der Autobahn
aufzurollen.“
#42: Nein, nimmt man nicht
Staatsanwalt: „Sie sind angeklagt, ein Fahrzeug gestohlen zu haben. Können Sie dazu Zeugen nennen?“
Angeklagter: „Nimmt man Zeugen mit, wenn man ein Auto stiehlt?“
#41: Vorurteile vs. Alibi
Ein Mann wurde in der ersten Instanz auf Grund von Indizien eines Diebstahls überführt und verurteilt. Nach abgeschlossener Verhandlung eröffnete er dem Anwalt, dass er zu der Zeit seines angeblichen Delikts das wasserdichteste Alibi hatte – er war im Gefängnis gewesen!
„Mann! Um Himmelswillen, warum haben sie diese so wichtige Tatsache dem Gericht nicht offenbart?“
„Nun“, sagte der Verurteilte bescheiden, „ich dachte, dass die Geschworenen dann gegen mich Vorurteile hätten … „
#40: In Dubio Pro Reo
Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.
„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“
„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“