#42: Nein, nimmt man nicht

Staatsanwalt: „Sie sind angeklagt, ein Fahrzeug gestohlen zu haben. Können Sie dazu Zeugen nennen?“

Angeklagter: „Nimmt man Zeugen mit, wenn man ein Auto stiehlt?“

#40: In Dubio Pro Reo

Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.

„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“

„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“

#39: Alles ist bezahlbar

Ein berühmter Anwalt gewann den schwierigen Fall einer Dame, die gar nicht mit einem Erfolg gerechnet hatte. Sie kam nach der Verhandlung zu ihm und brach in Freudentränen aus: „Wie kann ich Ihnen jemals meine Dankbarkeit erweisen für alles, was Sie für mich getan haben.“

„Madam“, sagte der große Anwalt, „seit die Phönizier das Geld erfunden haben, gibt es auf Ihre Frage eine ganz einfache Antwort… „