Der Richter: „Wir kommen jetzt zur Verlesung Ihrer Vorstrafenliste.“
Angeklagter: „Meinetwegen. Nur soll es nachher nicht heißen, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!“
Der Richter: „Wir kommen jetzt zur Verlesung Ihrer Vorstrafenliste.“
Angeklagter: „Meinetwegen. Nur soll es nachher nicht heißen, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!“
„Zeugin, haben Sie mit dem Angeklagten korrespondiert?“
„Nein, Herr Richter, ich habe nur brieflich mit ihm verkehrt!“
Als Theodor Storm noch Amtsrichter in Husum war, hatte er einmal einen Landstreicher zum 25. Male verurteilen müssen. Theodor Storm schloss die Gerichtsverhandlung mit den Worten: „Ich will die Sitzung nicht schließen, ohne der Hoffnung Ausdruck zu geben, dass die heutige 25. Strafe, welche wir dem Angeklagten auferlegen mussten, nunmehr seine letzte Strafe sein möge! Gerichtsdiener, führen Sie bitte den Jubilar ab!“
„Schatzilein, bist du auch kinderlieb?“ „Aber ja, Liebster, das weißt du doch.“ „Ja, denk dir, ich bin heute aufgefordert worden, für ein kleines Mädchen zu sorgen.Soll ich das tun?“ „Aber selbstverständlich, mein Liebster. Wer hat dich denn dazu aufgefordert?“ „Mein Schnuckiputzi, es war das Amtsgericht!“
„Sie haben also den Angeklagten an dem fraglichen Tage besucht?“ „Jawohl, Herr Richter!“ „Nun schildern Sie einmal genau die Eindrücke, die sich Ihnen boten!“ „Ich trat ins Zimmer – da stand der Angeklagte am Fenster, schneeweiß im Gesicht, mit Schaum vor dem Mund und einem Messer in der Hand!“ „Hm – interessant – – und weiter?“ „Ja – und dann fing er an, sich zu rasieren!“
Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Ignatius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.“
Rechtsanwalt: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den
Puls gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben sie den Blutdruck gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war als
sie ihn autopsierten?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Wie können sie so sicher sein Doktor?
Gerichtsmediziner: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Rechtsanwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Gerichtsmediziner: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und
irgendwo als Anwalt praktizierte.
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“
„Herr Gerichtshof, meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.
Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“
„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“
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