Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.
Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“
„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“
Der Richter zum Angeklagten:„Nun sagen Sie mal, wie kam es denn zu dem Unfall?“ „Das war so, Herr Rat. Ich fuhr in eine Rechtskurve, geriet dabei auf den Bürgersteig, fuhr zwei Laternenpfähle um, kam auf die andere Straßenseite, raste durch eine Hecke, durchquerte einen Swimmingpool, überfuhr die Frau Generaldirektor, fuhr auf die Straße zurück, durch die Schaufensterscheibe ins Lebensmittelgeschäft, und als ich vor dem Obststand zum Stehen kam, verlor ich plötzlich die Gewalt über das Steuer — das ist alles, Herr Rat!“
Vor dem Landgericht in Münster steht ein Buchdrucker, weil er Falschgeld hergestellt haben soll. Trotzdem er dies heftig bestreitet, wird er verurteilt.In der Urteilsbegründung heißt es: Der Tatbestand ist nicht genau bewiesen, doch sind die beim Angeklagten vorhandenen Einrichtungen Beweis genug.
Aus der Haftanstalt erhebt der Buchdrucker gegen den Richter folgende Klage: Der Richter hat meine Frau vergewaltigt. Beweisen kann ich es zwar nicht, doch sind beim Richter alle Vorrichtungen dazu gegeben.
Gerd zu seinem Freund: „Wir haben uns gütlich geeinigt:
Meine Frau behält die Wohnung, ich das Auto und das Büro.“
„Und euer Vermögen?“
„Das hat der Anwalt.“
„Gut“, sagt der Verteidiger des Angeklagten zu dem Polizisten auf
dem Zeugenstand, „angenommen, mein Klient lag, wie Sie behaupten,
auf seinen Händen und Knien mitten auf der Autobahn,
das ist aber noch lange kein Beweis, dass mein Klient betrunken
war, nicht wahr?“
„Nicht unbedingt“, antwortet der Polizeibeamte, „aber Ihr Klient
versuchte dabei auch, das weiße Band in der Mitte der Autobahn
aufzurollen.“
Staatsanwalt: „Sie sind angeklagt, ein Fahrzeug gestohlen zu haben. Können Sie dazu Zeugen nennen?“
Angeklagter: „Nimmt man Zeugen mit, wenn man ein Auto stiehlt?“
Ein Mann wurde in der ersten Instanz auf Grund von Indizien eines Diebstahls überführt und verurteilt. Nach abgeschlossener Verhandlung eröffnete er dem Anwalt, dass er zu der Zeit seines angeblichen Delikts das wasserdichteste Alibi hatte – er war im Gefängnis gewesen!
„Mann! Um Himmelswillen, warum haben sie diese so wichtige Tatsache dem Gericht nicht offenbart?“
„Nun“, sagte der Verurteilte bescheiden, „ich dachte, dass die Geschworenen dann gegen mich Vorurteile hätten … „
Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.
„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“
„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“
Ein berühmter Anwalt gewann den schwierigen Fall einer Dame, die gar nicht mit einem Erfolg gerechnet hatte. Sie kam nach der Verhandlung zu ihm und brach in Freudentränen aus: „Wie kann ich Ihnen jemals meine Dankbarkeit erweisen für alles, was Sie für mich getan haben.“
„Madam“, sagte der große Anwalt, „seit die Phönizier das Geld erfunden haben, gibt es auf Ihre Frage eine ganz einfache Antwort… „
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