Gegen Peters wird zum achten Mal wegen einer Vaterschaftsklage verhandelt.
Fragt der Richter: „Mann, warum nehmen Sie sich nicht endlich eine Ehefrau?“
„Hab ich getan“, Herr Richter, „aber da gab’s Ärger mit ihrem Mann!“
Gegen Peters wird zum achten Mal wegen einer Vaterschaftsklage verhandelt.
Fragt der Richter: „Mann, warum nehmen Sie sich nicht endlich eine Ehefrau?“
„Hab ich getan“, Herr Richter, „aber da gab’s Ärger mit ihrem Mann!“
Ein reicher Mann ist gestorben. Er hat große, aber nicht immer saubere Geschäfte gemacht. Bei der Beerdigung sind auch einige Anwälte anwesend, die ihn hin und wieder vertreten haben.
Ein Anwalt kommt etwas später. Still schleicht er sich in die Kapelle neben einen Kollegen.
„Wie weit sind wir mit den Trauerfeierlichkeiten für den alten Sünder?“ fragt er.
Der Kollege weist auf den Geistlichen hin, der mit der Leichenrede anfängt. „Die Verteidigung beginnt eben.“
Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.
„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“
„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“
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