#59: Jeder hat das Recht auf einen Anwalt

Ein reicher Mann ist gestorben. Er hat große, aber nicht immer saubere Geschäfte gemacht. Bei der Beerdigung sind auch einige Anwälte anwesend, die ihn hin und wieder vertreten haben.

Ein Anwalt kommt etwas später. Still schleicht er sich in die Kapelle neben einen Kollegen.

„Wie weit sind wir mit den Trauerfeierlichkeiten für den alten Sünder?“ fragt er.

Der Kollege weist auf den Geist­lichen hin, der mit der Leichenrede anfängt. „Die Verteidigung beginnt eben.“

#58: Nicht jedes Geschenk bringt Freude

„Wie konnten Sie sich unter­stehen, der alten Dame, die Ihnen ein großes Stück Kuchen geschenkt hatte, einen Stein ins Fenster zu werfen?“

„Das war kein Stein, Herr Richter! Das war der Kuchen!“

#57: Dienstleistungen für alle Lebenslagen

Ein ältliches Fräulein geht zum Notar und will ihr Testament machen.

„Ich habe 20.800 €“, sagt sie. „10.000 € soll das Kranken­haus bekommen, 5.000 € die Kirche und 5.000 € das Tier­heim!“

„Und was ist mit den 800 € ?“ fragt der Notar.

„Ach wissen Sie, ich habe noch nie einen Mann gehabt. Die kriegt der, der mich vor meinem Tod verführt.“

Der Notar sagt, das mache er schnell selbst.

Als es passiert ist, flüstert die Dame: „Mach weiter Schatz, ich bin gerade dabei, das Krankenhaus von der Liste zu streichen.“

 

#56: Beachte: Der Gerichtssaal ist das Hoheitsgebiet des Richters!

Der Richter: „Wir kommen jetzt zur Verlesung Ihrer Vorstrafen­liste.“

Angeklagter: „Meinetwegen. Nur soll es nachher nicht heißen, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!“

#54: Was Hänschen nicht lernt …. lernt Hans nimmermehr

Als Theodor Storm noch Amts­richter in Husum war, hatte er einmal einen Landstreicher zum 25. Male verurteilen müssen. Theodor Storm schloss die Gerichtsverhandlung mit den Worten: „Ich will die Sitzung nicht schließen, ohne der Hoff­nung Ausdruck zu geben, dass die heutige 25. Strafe, welche wir dem Angeklagten auferlegen mussten, nunmehr seine letzte Strafe sein möge! Gerichtsdiener, führen Sie bitte den Jubilar ab!“

 

#52: Nicht Jeder taugt zum Zeugen

„Sie haben also den Angeklagten an dem fraglichen Tage besucht?“                              „Jawohl, Herr Richter!“                                                                                                      „Nun schildern Sie einmal genau die Eindrücke, die sich Ihnen boten!“                            „Ich trat ins Zimmer – da stand der Angeklagte am Fenster, schneeweiß im Gesicht, mit Schaum vor dem Mund und einem Messer in der Hand!“                                                    „Hm – interessant  – –  und weiter?“                                                                                      „Ja – und dann fing er an, sich zu rasieren!“

#51: Aller Anfang ist schwer

Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Igna­tius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geistes­zustand untersuchen zu lassen.“

50#: Und es gibt doch dumme Fragen!

Rechtsanwalt: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den
Puls gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben sie den Blutdruck gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war als
sie ihn autopsierten?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Wie können sie so sicher sein Doktor?
Gerichtsmediziner: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Rechtsanwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Gerichtsmediziner: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und
irgendwo als Anwalt praktizierte.

#49: Klappe halten …

„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“

„Herr Gerichtshof, meine finan­ziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“

#48: Wie soll ich das verstehen?

Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“

Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“