#60: Ein Grund mehr für ein gutes Plädoyer

Ein junger Rechtsanwalt führt seinen ersten Prozess. Er vertritt einen Schweinemäster gegen die Bundesbahn. Auf einem Transport waren dem Händler vierund­zwanzig Schweine eingegangen. Um sich bei seinem Klienten ins rechte Licht zu setzen und den Geschworenen eine richtige Vorstellung vom Ausmaß der Katastrophe zu geben, erhebt sich der junge Rechtsanwalt und ruft mit Donnerstimme:

„Vierundzwanzig Schweine! Vierundzwanzig Schweine, meine Herren! Das sind doppelt so viele, wie hier auf der Geschworenen­bank sitzen!“

 

#59: Jeder hat das Recht auf einen Anwalt

Ein reicher Mann ist gestorben. Er hat große, aber nicht immer saubere Geschäfte gemacht. Bei der Beerdigung sind auch einige Anwälte anwesend, die ihn hin und wieder vertreten haben.

Ein Anwalt kommt etwas später. Still schleicht er sich in die Kapelle neben einen Kollegen.

„Wie weit sind wir mit den Trauerfeierlichkeiten für den alten Sünder?“ fragt er.

Der Kollege weist auf den Geist­lichen hin, der mit der Leichenrede anfängt. „Die Verteidigung beginnt eben.“

#55: Denn auf die Schnelle immer helle …..

„Zeugin, haben Sie mit dem Angeklagten korrespondiert?“

„Nein, Herr Richter, ich habe nur brieflich mit ihm verkehrt!“

#54: Was Hänschen nicht lernt …. lernt Hans nimmermehr

Als Theodor Storm noch Amts­richter in Husum war, hatte er einmal einen Landstreicher zum 25. Male verurteilen müssen. Theodor Storm schloss die Gerichtsverhandlung mit den Worten: „Ich will die Sitzung nicht schließen, ohne der Hoff­nung Ausdruck zu geben, dass die heutige 25. Strafe, welche wir dem Angeklagten auferlegen mussten, nunmehr seine letzte Strafe sein möge! Gerichtsdiener, führen Sie bitte den Jubilar ab!“

 

#53: …schlage nie ein fremdes Kind ….

„Schatzilein, bist du auch kinderlieb?“                                                                                „Aber ja, Liebster, das weißt du doch.“                                                                                 „Ja, denk dir, ich bin heute aufge­fordert worden, für ein kleines Mädchen zu sorgen.Soll ich das tun?“                                                                                                                            „Aber selbstverständlich, mein Liebster. Wer hat dich denn dazu aufgefordert?“                „Mein Schnuckiputzi, es war das Amtsgericht!“

#52: Nicht Jeder taugt zum Zeugen

„Sie haben also den Angeklagten an dem fraglichen Tage besucht?“                              „Jawohl, Herr Richter!“                                                                                                      „Nun schildern Sie einmal genau die Eindrücke, die sich Ihnen boten!“                            „Ich trat ins Zimmer – da stand der Angeklagte am Fenster, schneeweiß im Gesicht, mit Schaum vor dem Mund und einem Messer in der Hand!“                                                    „Hm – interessant  – –  und weiter?“                                                                                      „Ja – und dann fing er an, sich zu rasieren!“

#51: Aller Anfang ist schwer

Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Igna­tius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geistes­zustand untersuchen zu lassen.“

#49: Klappe halten …

„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“

„Herr Gerichtshof, meine finan­ziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“

#48: Wie soll ich das verstehen?

Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“

Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“

#47: Zeit ist relativ

Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.

Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“

„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“