„Sie wollen von mir verteidigt werden? Haben Sie denn Geld?“
„Das nicht, Herr Anwalt, aber zwei Goldbarren.“
„Gut. Und was haben Sie angeblich gestohlen?“
„Zwei Goldbarren, Herr Anwalt.“
„Sie wollen von mir verteidigt werden? Haben Sie denn Geld?“
„Das nicht, Herr Anwalt, aber zwei Goldbarren.“
„Gut. Und was haben Sie angeblich gestohlen?“
„Zwei Goldbarren, Herr Anwalt.“
„Angeklagter, es gilt als erwiesen, dass Sie die 10.000 € gestohlen haben. Warum wollen Sie denn keinen Verteidiger?“
„Weil ich das Geld gern selber behalten möchte, Herr Richter.“
Rechtsanwalt: „Ich würde Ihnen raten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Wenn mich einer einen Lumpen nennt, dann lasse ich ihn ruhig reden und kümmere mich nicht darum.“
Klient: „Ja, das ist auch etwas anderes. Aber ich bin doch ein ehrlicher Mensch!“
Ein junger Rechtsanwalt führt seinen ersten Prozess. Er vertritt einen Schweinemäster gegen die Bundesbahn. Auf einem Transport waren dem Händler vierundzwanzig Schweine eingegangen. Um sich bei seinem Klienten ins rechte Licht zu setzen und den Geschworenen eine richtige Vorstellung vom Ausmaß der Katastrophe zu geben, erhebt sich der junge Rechtsanwalt und ruft mit Donnerstimme:
„Vierundzwanzig Schweine! Vierundzwanzig Schweine, meine Herren! Das sind doppelt so viele, wie hier auf der Geschworenenbank sitzen!“
Ein reicher Mann ist gestorben. Er hat große, aber nicht immer saubere Geschäfte gemacht. Bei der Beerdigung sind auch einige Anwälte anwesend, die ihn hin und wieder vertreten haben.
Ein Anwalt kommt etwas später. Still schleicht er sich in die Kapelle neben einen Kollegen.
„Wie weit sind wir mit den Trauerfeierlichkeiten für den alten Sünder?“ fragt er.
Der Kollege weist auf den Geistlichen hin, der mit der Leichenrede anfängt. „Die Verteidigung beginnt eben.“
Der Richter: „Wir kommen jetzt zur Verlesung Ihrer Vorstrafenliste.“
Angeklagter: „Meinetwegen. Nur soll es nachher nicht heißen, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!“
„Sie haben also den Angeklagten an dem fraglichen Tage besucht?“ „Jawohl, Herr Richter!“ „Nun schildern Sie einmal genau die Eindrücke, die sich Ihnen boten!“ „Ich trat ins Zimmer – da stand der Angeklagte am Fenster, schneeweiß im Gesicht, mit Schaum vor dem Mund und einem Messer in der Hand!“ „Hm – interessant – – und weiter?“ „Ja – und dann fing er an, sich zu rasieren!“
Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Ignatius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.“
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“
„Herr Gerichtshof, meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
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