# 100: … ist etwas zu verschweigen gleich eine Lüge?

Richter zum Landstreicher:

„Wann arbeiten Sie eigentlich?“             „Ach, hin und wieder.“

„Und was arbeiten Sie dann?“               „So dies und das.“

„Und wo?“                                          „Ach, hier und dort.“

„Dann kommen Sie erst mal ins Gefängnis.“

„Und wann komm‘ ich wieder raus, Herr Richter?“

„Nun, früher oder später!“

# 99: Sind wir alle käuflich?

„Sie wollen von mir verteidigt werden? Haben Sie denn Geld?“

„Das nicht, Herr Anwalt, aber zwei Goldbarren.“

„Gut. Und was haben Sie angeblich gestohlen?“

„Zwei Goldbarren, Herr Anwalt.“

# 98: … gründliche Planung vermeidet Fehler!

Mit vorgehaltener Pistole stürmt ein Räuber die Bank und schiebt dem Kassierer einen Zettel zu. Der liest und gibt den Zettel zurück:

„Muss ein Irrtum sein, auf dem Zettel steht: Drei Pfund Kartoffeln, sechs Eier . . .  –  und vergiss die Wäsche nicht!“

#92: … nicht immer ist selbstlose Hilfe gewollt!

Zum Schluss sagt der Richter zu dem gerade Verurteilten: „Ich würde Ihnen nach Ihrer

Entlassung gern helfen.“

Forsch erwidert dieser darauf: „Aber, Herr Richter, Taschen­diebstahl will gelernt sein!“

#89: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr

Richter: „Sie stehen wieder wegen Diebstahls hier? Ich glaubte, Ihre erste Strafe hätte Sie gebessert!“

Angeklagter: „Hat sie, Herr Richter. Aber ich möchte noch besser werden!“

#79: Falschaussage oder Zeugnisverweigerungsrecht?

Richter: „Sie können also beschwören, dem Kläger das Geld zurückgezahlt zu haben.“

Beklagter: „Höchstwahrschein­lich.“

Richter: „So geht das aber nicht. Sie haben das Geld zurückgezahlt oder Sie haben es nicht zurückge­zahlt.“

Beklagter: „Ja, Herr Vorsitzender, so möchte ich schwören.“

#78: Es ist nicht alles Gold was glänzt

„Angeklagter, Sie wollen mir doch nicht weismachen, Sie hätten die Bestecke nur irrtümlicherweise gestohlen?“

„Doch, Herr Richter. Ich dachte nämlich, sie seien aus Silber!“

#77: Prahlerei ist oft ein hässliches Nebenprodukt von harter Arbeit und Disziplin

„Ich war schon mal im Fernsehen!“

„Tatsächlich? In welcher Sendung denn?“

„Aktenzeichen XY ungelöst!“

 

#62: vorbereitet sein ist alles

Ein Dieb zum anderen: „Nun sag mir bloß, warum du eine Männer­modenzeitschrift gestohlen hast?“

„Ganz einfach. Damit ich weiß, wo in den Winteranzügen die Taschen sitzen werden…“

#40: In Dubio Pro Reo

Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.

„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“

„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“