Zum Schluss sagt der Richter zu dem gerade Verurteilten: „Ich würde Ihnen nach Ihrer
Entlassung gern helfen.“
Forsch erwidert dieser darauf: „Aber, Herr Richter, Taschendiebstahl will gelernt sein!“
Zum Schluss sagt der Richter zu dem gerade Verurteilten: „Ich würde Ihnen nach Ihrer
Entlassung gern helfen.“
Forsch erwidert dieser darauf: „Aber, Herr Richter, Taschendiebstahl will gelernt sein!“
Ein angesehener Bürger bestellt in einer Buchhandlung ein Strafgesetzbuch. Als das Buch nach drei Tagen da ist, will man ihn telefonisch davon in Kenntnis setzen. Aber seine Frau klagt: „Zu spät! Er sitzt schon!“
„Angeklagter, geben Sie zu, dass Sie Ihre Schwiegermutter die Treppe hinuntergestoßen haben?“
„Ja, Herr Richter, das stimmt. Aber ich wollte doch nur wissen, ob ein Drache wirklich fliegen kann!“
Richter: „Sie stehen wieder wegen Diebstahls hier? Ich glaubte, Ihre erste Strafe hätte Sie gebessert!“
Angeklagter: „Hat sie, Herr Richter. Aber ich möchte noch besser werden!“
Zwei Freunde an der Bar besprechen ihre Probleme. „Ich bin ganz schlecht dran!“ sagte der eine, „ich habe einen Gerichtstermin, eine Steuererklärung, einen Wechsel und eine Sekretärin . . . . und alle vier sind überfällig…“
„Schubert, wie sind Sie eigentlich ins Gefängnis gekommen?“
„Aus blankem Konkurrenzneid! Der Staat hat es nicht erlaubt, dass ich dieselben Banknoten machte wie er!“
„Bei Dir piept’s wohl“, sagt Knacker-Ede zu seinem Kumpel. „Wieso druckst du Doofkopp jetzt 75-Euro-Scheine?“
„Für’s Finanzamt“, sagt Blüten-Harry, „die nehmen einfach alles!“
„Angeklagter, es gilt als erwiesen, dass Sie die 10.000 € gestohlen haben. Warum wollen Sie denn keinen Verteidiger?“
„Weil ich das Geld gern selber behalten möchte, Herr Richter.“
„Herr Richter“, ruft der Angeklagte, „ich bestehe darauf, dass auch der zweite Zeuge meines Autounfalls vernommen wird.“
„Schweigen Sie, Angeklagter, es gibt nur einen Zeugen.“
„Aber ich habe doch zwei Zeugen ganz deutlich gesehen!“
„Mag sein, deshalb hat Ihnen die Polizei ja auch den Führerschein abgenommen!“
Richter: „Sie sind also bereits neunmal vorbestraft?“ Angeklagter: „Das stimmt, aber ich bitte zu beachten, dass ich auch bereits viermal wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde!“
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