#78: Es ist nicht alles Gold was glänzt

„Angeklagter, Sie wollen mir doch nicht weismachen, Sie hätten die Bestecke nur irrtümlicherweise gestohlen?“

„Doch, Herr Richter. Ich dachte nämlich, sie seien aus Silber!“

#77: Prahlerei ist oft ein hässliches Nebenprodukt von harter Arbeit und Disziplin

„Ich war schon mal im Fernsehen!“

„Tatsächlich? In welcher Sendung denn?“

„Aktenzeichen XY ungelöst!“

 

#75: Böse Worte und ihre strafrechtlichen Folgen

„Ich will mich scheiden lassen“, sagt ein Mann zum Anwalt.

„Begründung?“

„Meine Frau hat mich Idiot genannt.“

„Erzählen Sie mir die Geschichte“, fordert ihn der Jurist auf.

„Neulich bin ich früher nach Hause gekommen und fand meine Frau mit einem jungen Mann im Bett. Ich fragte: „Was machst du da?“   –    Da sagt sie: „Das siehst du doch, du Idiot!“

#70: … da lob ich mir die Sicherheit von öffentlichen Verkehrsmitteln …

Richter: „Woran erkannten Sie, dass dieser Mann betrunken war?“ Zeuge: „Er hat in einem Omnibus einer Dame seinen Platz ange­boten.“

Richter: „Deshalb braucht er doch nicht betrunken zu sein!“

Zeuge: „Er war aber der Fahrer und mit der Dame allein im Bus!“

#67: … wer kauft denn eine Kuh, wenn er nur ein Glas Milch trinken will?

Gegen Peters wird zum achten Mal wegen einer Vaterschaftsklage ver­handelt.

Fragt der Richter: „Mann, warum nehmen Sie sich nicht endlich eine Ehefrau?“

„Hab ich getan“, Herr Richter, „aber da gab’s Ärger mit ihrem Mann!“

#58: Nicht jedes Geschenk bringt Freude

„Wie konnten Sie sich unter­stehen, der alten Dame, die Ihnen ein großes Stück Kuchen geschenkt hatte, einen Stein ins Fenster zu werfen?“

„Das war kein Stein, Herr Richter! Das war der Kuchen!“

#40: In Dubio Pro Reo

Ein Dieb wurde angeklagt, eine Uhr gestohlen zu haben. Die Sache endete mit einem Freispruch. Obwohl viele Indizien seine Schuld bewiesen, wurden sie dank der Geschicklichkeit seines Anwalts derart in Zweifel gezogen, dass der Richter das berühmte ‚in dubio pro reo‘ zitierte und den Angeklagten freisprach. „Was ist dieses ‚dubio‘ für eine Geschichte?“ fragte neugierig der Freigesprochene.

„Das bedeutet ‘Im Zweifelsfalle für den Angeklagten'“, erklärte ihm der Anwalt. „Sie wurden freigesprochen wegen mangelnder Beweise.“

„Bedeutet das ‚dubio‘ nun, dass ich die Uhr behalten darf … ?“