„Wie konnten Sie sich unterstehen, der alten Dame, die Ihnen ein großes Stück Kuchen geschenkt hatte, einen Stein ins Fenster zu werfen?“
„Das war kein Stein, Herr Richter! Das war der Kuchen!“
„Wie konnten Sie sich unterstehen, der alten Dame, die Ihnen ein großes Stück Kuchen geschenkt hatte, einen Stein ins Fenster zu werfen?“
„Das war kein Stein, Herr Richter! Das war der Kuchen!“
Ein ältliches Fräulein geht zum Notar und will ihr Testament machen.
„Ich habe 20.800 €“, sagt sie. „10.000 € soll das Krankenhaus bekommen, 5.000 € die Kirche und 5.000 € das Tierheim!“
„Und was ist mit den 800 € ?“ fragt der Notar.
„Ach wissen Sie, ich habe noch nie einen Mann gehabt. Die kriegt der, der mich vor meinem Tod verführt.“
Der Notar sagt, das mache er schnell selbst.
Als es passiert ist, flüstert die Dame: „Mach weiter Schatz, ich bin gerade dabei, das Krankenhaus von der Liste zu streichen.“
Der Richter: „Wir kommen jetzt zur Verlesung Ihrer Vorstrafenliste.“
Angeklagter: „Meinetwegen. Nur soll es nachher nicht heißen, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!“
Als Theodor Storm noch Amtsrichter in Husum war, hatte er einmal einen Landstreicher zum 25. Male verurteilen müssen. Theodor Storm schloss die Gerichtsverhandlung mit den Worten: „Ich will die Sitzung nicht schließen, ohne der Hoffnung Ausdruck zu geben, dass die heutige 25. Strafe, welche wir dem Angeklagten auferlegen mussten, nunmehr seine letzte Strafe sein möge! Gerichtsdiener, führen Sie bitte den Jubilar ab!“
„Sie haben also den Angeklagten an dem fraglichen Tage besucht?“ „Jawohl, Herr Richter!“ „Nun schildern Sie einmal genau die Eindrücke, die sich Ihnen boten!“ „Ich trat ins Zimmer – da stand der Angeklagte am Fenster, schneeweiß im Gesicht, mit Schaum vor dem Mund und einem Messer in der Hand!“ „Hm – interessant – – und weiter?“ „Ja – und dann fing er an, sich zu rasieren!“
Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte Ignatius Huber hat mich mit seiner Verteidigung beauftragt. Ich beantrage ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.“
Rechtsanwalt: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den
Puls gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben sie den Blutdruck gemessen?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war als
sie ihn autopsierten?
Gerichtsmediziner: Nein.
Rechtsanwalt: Wie können sie so sicher sein Doktor?
Gerichtsmediziner: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Rechtsanwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Gerichtsmediziner: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und
irgendwo als Anwalt praktizierte.
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil Sie auf offener Straße eine Schlägerei angefangen haben. Was sagen Sie dazu?“
„Herr Gerichtshof, meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, für persönliche Auseinandersetzungen die Halle Münsterland zu mieten.“
Im Knast: „Sie dürfen Besucher zwischen vier und fünf empfangen!“
Häftling: „In dem Alter kenne ich niemanden.“
Schulze steht vor Gericht — wegen Trunkenheit am Steuer.
Er protestiert heftig: „Ich war nicht betrunken, wie der Staatsanwalt behauptet, ich war nur angetrunken!“
„Das ist etwas anderes“, sagt der Richter lächelnd, „in diesem Falle müssen Sie nicht sieben Tage ins Gefängnis, sondern eine Woche.“
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.