Zum Schluss sagt der Richter zu dem gerade Verurteilten: „Ich würde Ihnen nach Ihrer
Entlassung gern helfen.“
Forsch erwidert dieser darauf: „Aber, Herr Richter, Taschendiebstahl will gelernt sein!“
Zum Schluss sagt der Richter zu dem gerade Verurteilten: „Ich würde Ihnen nach Ihrer
Entlassung gern helfen.“
Forsch erwidert dieser darauf: „Aber, Herr Richter, Taschendiebstahl will gelernt sein!“
„Angeklagter, geben Sie zu, dass Sie Ihre Schwiegermutter die Treppe hinuntergestoßen haben?“
„Ja, Herr Richter, das stimmt. Aber ich wollte doch nur wissen, ob ein Drache wirklich fliegen kann!“
Richter: „Sie stehen wieder wegen Diebstahls hier? Ich glaubte, Ihre erste Strafe hätte Sie gebessert!“
Angeklagter: „Hat sie, Herr Richter. Aber ich möchte noch besser werden!“
Zwei Freunde an der Bar besprechen ihre Probleme. „Ich bin ganz schlecht dran!“ sagte der eine, „ich habe einen Gerichtstermin, eine Steuererklärung, einen Wechsel und eine Sekretärin . . . . und alle vier sind überfällig…“
„Wie alt sind Sie“, fragt der Richter die Zeugin.
Verlegenes Schweigen.
„Also, heraus mit der Sprache“, meint der Richter verärgert, „oder ich lasse Sie vom Publikum schätzen.“
„Schubert, wie sind Sie eigentlich ins Gefängnis gekommen?“
„Aus blankem Konkurrenzneid! Der Staat hat es nicht erlaubt, dass ich dieselben Banknoten machte wie er!“
Richter: „Sie sind also bereits neunmal vorbestraft?“ Angeklagter: „Das stimmt, aber ich bitte zu beachten, dass ich auch bereits viermal wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde!“
„Sie sollten das Autofahren endgültig aufgeben“, sagt der Richter zum Angeklagten. „Sie haben in diesem Monat bereits drei Menschen angefahren.“
„Ach — und wie viele darf man?“
Der Scheidungsanwalt: „Gab es denn überhaupt nichts, worüber Sie sich in Ihrer Ehe mit Ihrem Mann einig waren?“
Die Ehefrau schlicht: „Doch, über das miserable Fernsehprogramm!“
Richter: „Sie können also beschwören, dem Kläger das Geld zurückgezahlt zu haben.“
Beklagter: „Höchstwahrscheinlich.“
Richter: „So geht das aber nicht. Sie haben das Geld zurückgezahlt oder Sie haben es nicht zurückgezahlt.“
Beklagter: „Ja, Herr Vorsitzender, so möchte ich schwören.“
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