„Frau Zeugin, wie alt sind Sie?“ – „Ich komme in die dreißiger Jahre, Herr Richter.“
„So, so — und aus welcher Richtung?“
„Frau Zeugin, wie alt sind Sie?“ – „Ich komme in die dreißiger Jahre, Herr Richter.“
„So, so — und aus welcher Richtung?“
„Angeklagter, wie können Sie behaupten, Sie hätten den Kläger nur mit geistigen Waffen angegriffen, wo er doch eine so große Beule an der Stirn hatte.”
„Herr Richter, es stimmt aber doch, was ich sage! Es war ein Band von Goethes ‚Faust‘!“
Richter: „Herr Knuffke, aus Ihren Papieren geht hervor, dass Sie die Arbeit nicht erfunden haben. Man könnte Sie sogar als einen richtigen Faulpelz bezeichnen. Haben Sie einen Beruf?“
Knuffke: „Ja, ich bin Saisonarbeiter.“
Richter: „Wie ist das zu verstehen?“
Knuffke: „Ich helfe jedes Jahr beim Aufbau der Rednerbühne zur Maifeier im Stadtpark.“
„Angeklagter“, donnert der Staatsanwalt den Angeklagten an, „warum sind Sie denn ausgerechnet in einen Seifenladen eingestiegen?“
„Nur deswegen, Herr Staatsanwalt, weil es mir so dreckig ging?“
Gegen Peters wird zum achten Mal wegen einer Vaterschaftsklage verhandelt.
Fragt der Richter: „Mann, warum nehmen Sie sich nicht endlich eine Ehefrau?“
„Hab ich getan“, Herr Richter, „aber da gab’s Ärger mit ihrem Mann!“
„Herr Verkehrsrichter, bevor wir anfangen: Den Beisitzer dort muss ich wegen Befangenheit ablehnen.“
„Begründung?“
„Den habe ich früher schon mal überfahren.“
…der Ganove Ede stöhnte: „Ick weeß nich, wat aus meinem Ältesten werden soll. Als Bettler vadient er nich jenuch, und zum Klauen is er ville zu dämlich!“
„Herr Brösel, jedenfalls war es eine tapfere Tat von Ihnen, unters Bett zu kriechen und sich mit dem Einbrecher auf einen Kampf auf Leben und Tod einzulassen. Was veranlasste Sie dazu?“
„Herr Richter“, druckste da Brösel ganz kleinlaut heraus, „ich glaubte, der Mann sei im Keller!“
Ein Dieb zum anderen: „Nun sag mir bloß, warum du eine Männermodenzeitschrift gestohlen hast?“
„Ganz einfach. Damit ich weiß, wo in den Winteranzügen die Taschen sitzen werden…“
Richter: „Angeklagter, es hat sich herausgestellt, dass Sie die Geldbörse nicht gestohlen haben können. Sie sind freigesprochen und können nach Hause gehen.“
Angeklagter: „Nur noch eine Frage, Herr Richter: Darf ich die Geldtasche jetzt als mein Eigentum betrachten?“
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.