„Schubert, wie sind Sie eigentlich ins Gefängnis gekommen?“
„Aus blankem Konkurrenzneid! Der Staat hat es nicht erlaubt, dass ich dieselben Banknoten machte wie er!“
„Schubert, wie sind Sie eigentlich ins Gefängnis gekommen?“
„Aus blankem Konkurrenzneid! Der Staat hat es nicht erlaubt, dass ich dieselben Banknoten machte wie er!“
„Bei Dir piept’s wohl“, sagt Knacker-Ede zu seinem Kumpel. „Wieso druckst du Doofkopp jetzt 75-Euro-Scheine?“
„Für’s Finanzamt“, sagt Blüten-Harry, „die nehmen einfach alles!“
„Angeklagter, es gilt als erwiesen, dass Sie die 10.000 € gestohlen haben. Warum wollen Sie denn keinen Verteidiger?“
„Weil ich das Geld gern selber behalten möchte, Herr Richter.“
„Herr Richter“, ruft der Angeklagte, „ich bestehe darauf, dass auch der zweite Zeuge meines Autounfalls vernommen wird.“
„Schweigen Sie, Angeklagter, es gibt nur einen Zeugen.“
„Aber ich habe doch zwei Zeugen ganz deutlich gesehen!“
„Mag sein, deshalb hat Ihnen die Polizei ja auch den Führerschein abgenommen!“
Richter: „Sie sind also bereits neunmal vorbestraft?“ Angeklagter: „Das stimmt, aber ich bitte zu beachten, dass ich auch bereits viermal wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde!“
„Sie sollten das Autofahren endgültig aufgeben“, sagt der Richter zum Angeklagten. „Sie haben in diesem Monat bereits drei Menschen angefahren.“
„Ach — und wie viele darf man?“
Der Scheidungsanwalt: „Gab es denn überhaupt nichts, worüber Sie sich in Ihrer Ehe mit Ihrem Mann einig waren?“
Die Ehefrau schlicht: „Doch, über das miserable Fernsehprogramm!“
Richter: „Sie können also beschwören, dem Kläger das Geld zurückgezahlt zu haben.“
Beklagter: „Höchstwahrscheinlich.“
Richter: „So geht das aber nicht. Sie haben das Geld zurückgezahlt oder Sie haben es nicht zurückgezahlt.“
Beklagter: „Ja, Herr Vorsitzender, so möchte ich schwören.“
„Angeklagter, Sie wollen mir doch nicht weismachen, Sie hätten die Bestecke nur irrtümlicherweise gestohlen?“
„Doch, Herr Richter. Ich dachte nämlich, sie seien aus Silber!“
„Ich war schon mal im Fernsehen!“
„Tatsächlich? In welcher Sendung denn?“
„Aktenzeichen XY ungelöst!“
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